Die Besteuerung der Tabakprodukte ist im Tabaksteuergesetz geregelt. Die Tabaksteuern wurden zum letzten Mal im Jahr 2013 leicht erhöht. Der Steueranteil eines Päckchens Zigaretten von Fr. 8.50 beträgt Fr. 4.50, also gut 50%. Dasselbe gilt für Feinschnitttabak und Wasserpfeifentabak.
Hingegen ist der Steueranteil bei Zigarren, Zigarillos, Snus und Schnupftabak bedeutend tiefer. Diese Produkte werden im Rahmen des Tabaksteuergesetzes mit 6% des Kleinhandelspreises besteuert.
Seit dem 1. Oktober 2024 unterliegen auch die Nachfüllflüssigkeiten für die E-Zigaretten sowie die Puffs einer Bundessteuer: 20 Rappen pro Milliliter für die Nachfüllflüssigkeiten und 1 Franken pro Milliliter für die Puffs. Unter dem Strich steigen die Kosten für diese beiden Produkte um 2 Franken.
In der Bundesverfassung ist geregelt, dass ein grosser Teil der Steuererträge der AHV/IV zufliessen. Eine Abgabe in der Höhe von je 2.6 Rappen pro verkaufte Zigarettenpackung alimentiert zum einen den Tabakpräventionsfonds und zum anderen den Sota-Fonds zur Unterstützung der einheimischen Tabakproduktion.