Ständerat muss in der Herbstsession die Verfassung respektieren
Medienmitteilung des Trägervereins der Volksinitiative «Kinder Ohne Tabak»
03.09.2024
Der Ständerat muss in der Herbstsession die Mehrheitsanträge seiner Kommission korrigieren und zum Schutz der Kinder und Jugendlichen sicherstellen, dass die Gesetzesartikel zu mobilem Verkaufspersonal und zur Verkaufsförderung für Zigarren und Zigarillos endlich verfassungskonform umgesetzt werden.
In den Sommermonaten waren die attraktiven Strassenverkäufer:innen wieder überall in der Schweiz zu sehen: Sie priesen an der Seepromenade oder neben dem Kinderkonzert am Strassenfest Tabakprodukte mit aufregenden Aromen an. Dass solche Promotionsaktionen eine Werbewirkung haben, ist unter Fachpersonen unumstritten. Selbst Gegner der Initiative stufen diese als Werbung ein[1]. Dennoch will die Gesundheitskommission des Ständerats die mobile Verkaufsförderung trotz klarem Ja zur Initiative «Kinder ohne Tabak» weiterhin erlauben.
Auch das Schlupfloch für Zigarren und Zigarillos verstösst eindeutig gegen die Verfassung. Eine gesetzlich verankerte Ausnahme dieser Produkte wäre völlig willkürlich und kann juristisch nicht begründet werden. Gemäss einer repräsentativen Befragung der Aargauer Gymnasiasten und Berufsschüler haben innerhalb eines Monats 8 Prozent der 15- bis 17-Jährigen Zigarillos oder Zigarren geraucht[2]. Umso wichtiger ist es, dass auch Werbung für Zigarillos und Zigarren weder Kinder noch Jugendliche erreicht.
«Diese Anträge der Gesundheitskommission widersprechen dem von Volk und Ständen erteilten Verfassungsauftrag und müssen vom Ständerat unbedingt korrigiert werden», sagt Hans Stöckli, Präsident des Trägervereins «Kinder ohne Tabak». Zudem erwarten die Trägerorganisationen der Volksinitiative, dass der Ständerat beim Sponsoring am konsequenten Vorschlag des Bundesrats festhält und bezüglich Werbung in Presse und Internet den Anträgen seiner Kommission folgt, um den Volkswillen zu respektieren.
Eine verfassungskonforme Umsetzung der Gesetzesrevision schützt künftige Generationen besser vor dem Einstieg in den Tabak- und Nikotinkonsum und kann damit langfristig Gesundheitskosten sparen und viel persönliches Leid vermindern.
[2] https://www.frontiersin.org/articles/10.3389/fpubh.2023.1076217/full
Kontakt
- Hans Stöckli, Präsident des Trägervereins,
[email protected], 079 770 83 58 - Reto Wiesli, Sekretär des Trägervereins,
[email protected], 031 508 36 10 - Sandra Hügli, mfe – Haus- und Kinderärzte Schweiz,
- [email protected], 078 920 24 05
- Markus Ossola, Krebsliga Schweiz,
[email protected], 031 389 93 31 - Claudia Künzli, Lungenliga Schweiz,
[email protected], 031 378 20 57 - Markus Meury, Sucht Schweiz,
[email protected], 021 321 29 63
Trägerschaft der Volksinitiative
Hinter der Volksinitiative «Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung» stehen die grossen Gesundheitsorganisationen der Schweiz. Dies sind insbesondere die Krebsliga, die Lungenliga, mfe Haus- und Kinderärzte Schweiz, die Stiftung Sucht Schweiz, die FMH, die Allianz Gesunde Schweiz, der Schweizerische Drogistenverband, der Schweizerische Apothekerverband pharmaSuisse, Pädiatrie Schweiz, die Lungenfachärzte sowie die Kardiologen. Hinzu kommen die Schweizerische Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände und das Blaue Kreuz. Auch Swiss Olympic, der Dachverband Lehrerinnen und Lehrer Schweiz mit seinem welschen Pendant SER und das Kollegium für Hausarztmedizin haben sich der Initiative angeschlossen.