30.06.2022
Gemäss der Auswertung aller Testkäufe an physischen Verkaufspunkten in der Schweiz haben Jugendliche im Jahr 2021 in rund einem Drittel der Fälle illegal Alkohol kaufen können. Die Maskenpflicht zeigt die Grenzen des Systems, bei dem das Personal selber abschätzen muss, ob jemand das das zum Alkoholkauf erforderliche Alter erreicht hat. Bei Bestellung übers Internet (Detailhandel und Lieferdienste der Restauration) stieg die Quote der illegalen Verkäufe gar auf über 90%. Hier finden die Jugendlichen praktisch freie Bahn für den Alkoholkauf vor, da der gesetzliche Rahmen noch nicht an diese Art des Verkaufs angepasst scheint.
Im Auftrag des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG) hat die Stiftung Sucht Schweiz die Ergebnisse der Alkoholtestkäufe 2021 (vorerst auf französisch) ausgewertet. Positiv aufgefallen ist, dass immer mehr Detailhandelsketten die Ergebnisse ihrer internen Tests zur Verfügung stellen. Testkäufe geben Aufschluss darüber, wie der Jugendschutz beim Alkoholverkauf eingehalten wird.
Erstmals wurde auch eine grosse Serie von Online-Testkäufen durchgeführt. Die Resultate sind besorgniserregend (und bestätigen eine kleinere Untersuchung des Blauen Kreuzes). Hier zeigt sich folgendes Bild:
Heute muss das Verkaufs- und Servicepersonal selbständig abschätzen, ob Kunden das für den Alkoholkauf erforderliche Alter haben und sie im Zweifelsfall nach dem Ausweis fragen. Schon vor der Maskenpflicht war dies eines der Hauptprobleme bei der Durchsetzung des Jugendschutzes, besonders bei grossem Andrang und bei Veranstaltungen. Mit Maske wurde dies noch schwieriger. Nun braucht es neue Lösungen:
Über die Testkäufe
Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufspersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot durchzusetzen.
Für diesen Bericht wurden 8’379 im Jahr 2021 in der Schweiz realisierte Testkäufe ausgewertet. Diese wurden von 12 Organisationen – Gemeinden, kantonale Stellen, Unternehmen, Vereinen oder spezialisierten Organisationen – zur Auswertung zur Verfügung gestellt.
Markus Meury, Mediensprecher mmeury@suchtschweiz.ch | Tel.: 021 321 29 63
Bundesamt für Zoll und Grenzsicherheit (BAZG), Mediendienst medien@bazg.admin.ch | Tel.: 058 462 67 43
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