Neues Tabakproduktgesetz: neue Jugendschutzplakate!
30.08.2024
Das neue Tabakproduktegesetz tritt am 1. Oktober in Kraft. Damit gilt in der ganzen Schweiz ein Mindestalter von 18 Jahren für den Verkauf von sämtlichen Nikotinprodukten. Für die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen ist dies wichtig: Sie reagieren besonders sensibel auf Substanzen, und je früher sie konsumieren, desto stärker werden sie später abhängig.
Zahlreiche Betriebe im Gastro- und Verkaufsbereich nutzen bereits heute die Jugendschutzplakate der Stiftung Sucht Schweiz. Sie sind im Eingangs- und Kassenbereich überall in der Schweiz sichtbar. Auf den 1. Oktober werden alle Hinweisschilder, die Nikotinprodukte betreffen, durch Sucht Schweiz erneuert und stehen wiederum gratis in unserem Shop zur Verfügung.