Erfolgreicherer Jugendschutz beim Alkohol ist möglich – Neue Studie zeigt, was der Handel tun kann

04.11.2025

Noch immer wird bei einem Viertel aller Alkoholtestkäufe in Läden, Restaurants und an Events in der Schweiz Jugendlichen widerrechtlich Alkohol verkauft. Doch die Erfolgsquote variiert erheblich unter den Typen von getesteten Verkaufspunkten, was mit den eingesetzten Mitteln der Unternehmen zur Durchsetzung des Jugendschutzes zu tun hat. Eine neue Studie von Sucht Schweiz zeigt erfolgversprechende Methoden: wiederholte Schulungen, interne Testkäufe, definierte Abläufe, technische Hilfsmittel und eine intern definierte, einheitliche Altersgrenze von 18 Jahren. Die Dachverbände der Branche (mit gemeinsamem Vorgehen) und die Kantone mit regelmässigen Testkäufen haben ebenfalls Trümpfe in der Hand. 

Im Jahr 2024 wurden bei den über 10’500 Alkoholtestkäufen von Bund, Kantonen, Gemeinden, Institutionen und Privatunternehmen (inklusive der grossen Detailhändler) in 25.2 % der Fälle Bier, Wein oder Spirituosen illegal an Jugendliche verkauft. Dabei zeigen sich grosse Unterschiede zwischen den Verkaufsstellentypen. 

 

Systematischeres Vorgehen und technische Hilfsmittel bringen Erfolg

Die besten Resultate werden dabei seit Jahren von von Tankstellenshops und grossen Ladenketten erzielt. Eine neue Studie der Stiftung Sucht Schweiz (im Auftrag des Bundesamtes für Zoll und Grenzsicherheit) hat untersucht, was diese besser machen als die Konkurrenz.  

  1. Schulungen zum Jugendschutz werden nicht nur zu Beginn, sondern auch in regelmässigen Abständen durchgeführt, damit die Anweisungen hängen bleiben und auch neue Mitarbeitende auf dem Laufenden sind.
  2.  Die « Best in Class » führen auch regelmässig interne Testkäufe durch, welche zur Sensibilisierung und zum Aufdecken von Schwächen führen. Sie können bei wiederholten Fehlverkäufen auch zu internen Sanktionen führen.
  3. Auffällig ist auch das systematische Vorgehen: Die internen Richtlinien sind strukturiert, Manager und Regionalleiter sorgen für die effektive Weitergabe von Anweisungen, die Integration und systematische Schulung des Personals sowie die regelmässige Anpassung der Praktiken auf der Grundlage von Rückmeldungen aus Testkäufen.
  4. Ein wichtiges Element, vor allem in hektischen Situationen, sind die technischen Hilfsmittel: Diese reichen von ID-Scannern (wie der ID Scan App), automatischer Blockierung der Kasse (und Aufforderung zur Alterskontrolle) wenn Alkoholika gescannt werden, bis zu biometrischen Kameras, die das Alter zuverlässig schätzen können und dem Personal den Hinweis geben, eine Ausweisprüfung vorzunehmen. 
  5. Und schliesslich helfen intern definierte Altersgrenzen dem Personal bei der Überprüfung. Die meisten an der Studie teilnehmenden verkaufen Alkohol nur an Personen, die mindestens 18 Jahre alt sind, was die komplizierte Unterscheidung der verschiedenen Alkoholika obsolet macht. Und die internen Richtlinien der Unternehmen verlangen oft eine Ausweiskontrolle bei allen Personen, die jünger als 25-jährig aussehen, wie es bereits in vielen Unternehmen in England mit der «Challenge 25» Brauch ist. 

Diese Massnahmen sind wirksame Antworten auf die Schwierigkeiten, denen das Personal im Verkaufsalltag beim Jugendschutz begegnet, und welche von Sucht Schweiz in einer Untersuchung bereits beschrieben worden sind.  

 

Dachverbände und Kantone spielen eine wichtige Rolle

Nur wenn der gesetzliche Auftrag durch das Unternehmen ernst genommen und das Personal auch unterstützt wird, sinken die Fehlverkäufe. Doch zahlreiche kleinere Verkaufspunkte und Gastrobetriebe haben nicht die Möglichkeit, all diese Massnahmen einzuführen. Hier kann ein sektorieller Dachverband für den Jugendschutz eine entscheidende Rolle spielen. Ein Verband kann seine Mitglieder unterstützen, indem er gemeinsame Standards erarbeitet, gemeinsame Vorgehensweisen koordiniert, interne Testkäufe organisiert und Schulungen anbietet (oder diejenigen von age-check.ch bekannt macht), sowie indem er technische Hilfsmittel gemeinsam und damit günstiger bestellt.  

Einzelne Befragte haben im Übrigen geäussert, dass eine Sensibilisierung der Kundschaft hinsichtlich der Legitimität der Alterskontrolle eine wichtige Unterstützung für die tägliche Arbeit der Verkaufsteams darstellen würden. Eine gemeinsame Kommunikation zur automatischen Vorweisung eines Ausweises durch Kunden und Kundinnen, die jünger als 25-jährig sind, wäre dabei hilfreich.  

Weiterhin haben die Kantone eine wichtige Funktion: Sie sollten regelmässige und flächendeckende Testkäufe durchführen, um die Aufmerksamkeit der Verkaufspunkte hochzuhalten und das Gesetz durchzusetzen.  

Hier zur ganzen Studie “Respect de l’interdiction de vente d’alcool aux mineur·e·s dans la grande distribution en Suisse. Enquête qualitative sur les mesures mises en place et les enseignements tirés.” 

 

Was sind Testkäufe? 

Der Verkauf und die Abgabe von gegorenen Getränken (z. B. Bier und Wein) an unter  16-Jährige und von gebrannten Wassern (z. B. Spirituosen/Likör) an unter 18-Jährige ist in der Schweiz verboten. Im Tessin liegt die Grenze für alle alkoholischen Getränke bei 18 Jahren. Bei einem Testkauf versuchen Jugendliche, die das gesetzliche Mindestalter noch nicht erreicht haben, alkoholische Getränke zu kaufen. Werden sie vom Verkaufs- oder Servicepersonal nach ihrem Alter gefragt, sind sie verpflichtet, wahrheitsgetreu zu antworten und auf Nachfrage ihren Ausweis zu zeigen. Erhalten sie das Getränk nicht, dürfen sie nicht insistieren. Bei einem erfolgreichen Testkauf müssen sie die Getränke der erwachsenen Begleitperson aushändigen. Die Verantwortlichen der Verkaufsstelle werden nach dem Testkauf über das Ergebnis informiert und gegebenenfalls aufgefordert, das Verkaufsverbot künftig durchzusetzen.

 

Auskunft

Markus Meury
Mediensprecher
[email protected] 
Tel. 021 321 29 63

Mit KI-Assistenz erstellt