Jugendschutz
Jugendschutz ist wichtig. Je früher sich junge Menschen den Konsum von Suchtmitteln zur Gewohnheit machen, desto grösser ist das Risiko einer späteren Abhängigkeit.

Jugendschutz besser umsetzen
Sucht Schweiz ist sich mit anderen Präventionsorganisationen einig: Jugendliche müssen besser geschützt werden. Sie fordert darum:
- Eine noch bessere Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen beim Alkohol (16 Jahre für vergorene, 18 Jahre für Spirituosen).
- Die strikte Einhaltung der Alterslimiten für Tabakwaren
- Eine strengere Regelung der Suchtmittelwerbung
- Ein Sponsoringverbot für Alkohol und Tabak an Sportveranstaltungen
Gesetze zum Jugendschutz
Die Jugendschutzbestimmungen sind klar: Vergorene Alkoholika dürfen nicht an Jugendliche unter 16 Jahren abgegeben werden. Gebrannte Alkoholika – auch in Form von Mischgetränken – dürfen nicht an Jugendliche unter 18 Jahren abgegeben werden. Viele Kantone kennen Altersvorgaben auch für den Verkauf von Tabakwaren. Zwar werden diese Gesetze heute besser eingehalten als noch vor ein paar Jahren. Dennoch können sich Jugendliche immer wieder mit Alkoholika und Rauchwaren eindecken.
Publikationen
"Alkoholtestkäufe - Ein Leitfaden" der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV)
Für Vertriebsmitarbeiter und Partyveranstalter: Broschüren, Schilder und Factsheets
Alkohol und Tabak im Jugendalter
Im Jahr 2014 wurden etwa 970 Jugendliche und junge Erwachsene (10- bis 23-Jährige) mit der Haupt- oder Nebendiagnose „Alkohol-Intoxikation“ in einem Schweizer Spital stationär behandelt (Marmet, Wicki, Gmel, 2017). Fast jeder fünfte 15-jährige Junge und gut jedes zehnte 15-jährige Mädchen geben in der SchülerInnenbefragung HBSC des Jahres 2018 an, sich schon mehr als einmal im Leben richtig betrunken gefühlt zu haben (Delgrande et al., 2019). Das heisst: In einem Alter, in dem sich der Organismus und die Psyche in voller Entwicklung befinden, und darum besonders empfindlich auf Suchtmittel reagieren, wird häufig zu viel getrunken.
Die Zahl der Tabakkonsumierenden ist in der Schweiz, wie auch im übrigen Europa, zwar rückläufig – auch bei den Jugendlichen. 84% der 15-jährigen Jungen und 87% der 15-jährigen Mädchen rauchen nach eigenen Angaben keinen Tabak. Allerdings rauchen knapp 6% der 15-jährigen Jungen bzw. rund 3% der gleichaltrigen Mädchen täglich Tabak (Delgrande et al., 2019). Auch hier gilt: Das Risiko einer späteren Abhängigkeit steigt markant, je früher mit regelmässigem Konsum begonnen wird.
Projekte kantonaler Fachstellen
Viele kantonale Suchtpräventionsstellen bieten Materialien zur Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen an. Einige Fachstellen führen auch Schulungen für das Verkaufspersonal durch. Die Websites und Kontaktdaten der kantonalen Suchtpräventionsstellen finden Sie unter www.infoset.ch.
Tipps und Wissenswertes rund um die Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen im Rahmen von Festveranstaltungen bieten zum Beispiel folgende Websites:
- Jugendschutz Basel
- Jugendschutz veranstalten (Bern)
- Jugendschutz Zentral (Luzern, Nidwalden, Obwalden, Schwyz, Uri, Zug)
- Jugendschutz veranstalten (Solothurn)
- Jugendschutz Aargau
- Online-Schulungstool zur Thematik Jugendschutz und Alkohol für Mitarbeitende in den Bereichen Gastronomie, Detailhandel und Festwirtschaften (Suchtprävention Zürich)
Testkäufe
Testkäufe sind ein wirksames Mittel, die Durchsetzung des Jugendschutzes überprüfen zu können. Bei wiederholter Durchführung von Testkäufen nimmt erwiesenermassen die Zahl der Gesetzesübertretungen ab.
Kontakt und Anfragen
Tel. 021 321 29 76
praevention@ich-will-keinen-spamsuchtschweiz.ch