St. Galler Modell - Ein Weg zwischen Kriminalisierung und Laisser-faire
Im Kanton St. Gallen hat die Regierung schon vor sieben Jahren einen Weg zwischen Wegschauen und Kriminalisierung von Suchtmittelkonsumenten gewagt.
Am Anfang stand der Gedanke, dass die Polizeibeamten entlastet werden sollten. Bis vor einigen Jahren musste in St. Gallen jeweils ein aufwendiges Verfahren aufgenommen werden, wenn die Polizistinnen und Polizisten jemanden beim Kiffen oder mit einer Ecstasy-Pille in der Tasche erwischten. Das war für die Beamten mit viel Schreibkram verbunden – wenn sie es nicht vorzogen, der Einfachheit halber auf die andere Seite zu schauen.
Busse statt Gericht
Seit 2003 kennt der Ostschweizer Kanton ein einfacheres Verfahren. In den meisten Fällen kommen Personen, die mit einer geringen Menge illegaler Substanzen erwischt werden, mit einer Ordnungsbusse davon (siehe Kasten). „Cannabiskonsum ist vom Gesetz her eine Übertretung, wie wenn jemand zu lange parkiert“, erklärt Eugen Rentsch, Leiter der Dienststelle Betäubungsmitteldelikte bei der St. Galler Kantonspolizei.
Damit geraten Personen, die mal beim Kiffen erwischt werden, nicht mehr automatisch in die Mühlen der Justiz. Offen ist dabei, wie griffig der Jugendschutz ist. Die Einschätzung, ob ein Jugendlicher auf riskante Weise Drogen konsumiert, liegt beim Polizeibeamten oder bei der Polizeibeamtin an der Front. Dabei besteht ein gewisses Risiko der Fehleinschätzung. Hier kann allerdings erst eine umfassende Neuregelung des Betäubungsmittelgesetzes auf Bundesebene Abhilfe schaffen.
Gangbarer Mittelweg
Das Ordnungsbussen-System sei „grundsätzlich ein guter Weg“, meint Jürg Niggli, Geschäftsleiter der Stiftung Suchthilfe St. Gallen. Voraussetzung sei allerdings, dass damit flankierende Massnahmen verbunden seien. In St. Gallen bedeutet dies, dass Jugendliche unter 18 Jahren, die von der Polizei an die Jugendanwaltschaft überwiesen werden, bei der Suchthilfe einen Kurs zu besuchen haben, in dem ihr Konsum thematisiert wird. Wichtig sei, dass bei den Jugendlichen nicht der Eindruck entstehe, Cannabis-Konsum sei einfach unbedenklich.
Auch die CVP des Kantons St. Gallen befürwortet das St. Galler Modell. Es stelle „eine gute und angemessene Balance zwischen einer zu groben Kriminalisierung und zu viel Laisser-faire“ dar, sagt Iwan Köppel, Parteisekretär der CVP St. Gallen.
Die Sozialdemokratische Kantonalpartei hingegen hält von einer Kriminalisierung, in welcher Form auch immer, nichts. Auch der Jugendschutz sei so genauso wenig gewährleistet wie mit dem früheren System. „Jugendschutz muss bei der Prävention und dem kontrollierten Verkauf ansetzen“, sagt SP-Sekretär Dario Sulzer. Die SVP St. Gallen wollte gegenüber der SFA keine Stellung nehmen.
Das gilt im Kanton St. Gallen
- Das Ordnungsbussensystem kommt nur bei Ersttätern über 15 Jahren, die mit einer geringfügigen Menge Suchtmittel zum Eigenkonsum erwischt wurden, zum Tragen. Als geringfügig gelten etwa fünf Gramm Cannabis, ein Gramm Heroin oder Kokain, zwei Gramm Ecstasy oder zwei LSD-Trips.
- Bei Kindern unter 15 Jahren erfolgt in jedem Fall ein Rapport an die Jugendanwaltschaft, die über weitere Massnahmen entscheidet.
- Jugendliche von 15 bis 18 Jahren: Sofern der oder die Polizeibeamte keinen Verdacht auf problematischen Konsum vermutet, wird eine Ordnungsbusse von 50 Franken erhoben. Sonst erfolgt eine Gefahrenanzeige an die Jugendanwaltschaft. Diese kann beispielsweise anordnen, dass sich der oder die Jugendliche mit den Eltern bei einer Suchtfachstelle beraten lassen müssen.
- Erwachsene über 18 Jahre: Ordnungsbusse von 50 Franken.
- Diese Regeln gelten für Personen, die erstmals mit geringen Mengen der illegalen Substanz bzw. bei deren Konsum erwischt werden und die mit der Beschlagnahmung der Drogen einverstanden sind. Bei grösseren Mengen, bei Wiederholungstätern oder wenn weitere Delikte vorliegen, erfolgt eine Verzeigung.
