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Strassenverkehr
Promillegrenzen 0.5 ‰
Für Neulenker 0.1 ‰ (während 3 Jahren sowie bei unter 20-Jährigen; bei L17 bis 21 Jahre) (§§ 4, 18a, 19 FSG)
Für Berufsfahrer 0.1 ‰
Anlassfreie Atemalkoholkontrollen Ja (§ 5 Abs. 2a StVO)
Werbeeinschränkungen
Radio, TV Werbeverbot für Spirituosen im Österreichischen Rundfunk (§ 13 (4) ORF-Gesetz)
Werbeverbot für alkoholische Mischgetränke (mit Spirituosen) vor vor 19.25 Uhr im Österreichischen Rundfunk (allgemeine Geschäftsbedingungen für ORF Radio und Fernsehen)
Allgemeine Bestimmungen für kommerzielle Kommunikation in Bezug auf Minderjährige (§ 13 (6) ORF-Gesetz bzw. § 36 Audiovisuelle Mediendienste Gesetz)
Inhaltliche Einschränkungen (§ 13 (5) ORF-Gesetz bzw. § 35 Audiovisuelle Mediendienste Gesetz); Alkoholwerbung darf demnach nicht:
- gezielt Minderjährige ansprechen,
- eine Verbindung zwischen Alkoholkonsum und dem Lenken von Kraftfahrzeugen herstellen,
- eine positive Wirkung im Zusammenhang mit Gesundheit, psychogener Wirkung, Leistungsfähigkeit, sozialem oder sexuellem Erfolg suggerieren,
- übermässigen Konsum bzw. hohen Alkoholgehalt als positiv präsentieren oder Alkohol-Enthaltsamkeit negativ darstellen
Plakate Nein
Presse Nein
Kino Nein
Promotionen Nein
Einschränkungen bei Sportevents
Alkoholsponsoring Nein
Verkauf alkoholischer Getränke Nein
Besteuerung
Spirituosen 12 Euro pro Liter reinen Alkohols im Regelfall (Freimengen bzw. reduzierte Steuersätze auf Klein-Brennereien (Abfindungsbrennereien bis 100 Liter Reinalkohol pro Jahr oder Verschlussbrennereien bis zu 400 Liter Reinalkohol pro Jahr) (geregelt durch das Alkoholsteuergesetz)
Bier 2 Euro pro Hektoliter pro Grad Plato im Regelfall (reduzierter Steuersatz auf Klein-Brauereien) (Biersteuergesetz)
Wein Keine
Schaumwein / Sekt 100 Euro pro Hektoliter (Schaumweinsteuergesetz) und Zwischenerzeugnissteuer:
1 Euro pro Liter aufgespriteter Schaumwein oder Obstschaumwein und
0,8 Euro pro Liter aufgespriteter Wein oder Obstwein mit mehr als 10 Vol. % Alkoholgehalt
Alcopops Keine
MwSt 20%
Sondersteuern Keine
Preise
Mindestpreise Nein
Kostendeckende Preise Nein
Kennzeichnung
Warnhinweise Nein
Inhalts- und Nährwertangaben Nein
Jugendschutz
Altersgrenze Bier und Wein: 16 (in manchen Bundesländern generell in manchen nur im öffentlichen Raum)
Spirituosen: ab 2019 einheitlich in allen Bundesländern ab 18 Jahren
Testkäufe Ja, explizit erlaubt in Burgenland (Bgld § 11), Kärnten (Ktn § 17), Oberösterreich (OÖ § 6), Steiermark (Stmk § 28), Vorarlberg (Vbg § 21), keine Bestimmung zu Testkäufen in Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Wien
Verkauf alkoholischer Getränke
Bewilligungspflicht Nein, ausser der Verkauf wird durch andere gesetzliche Vorschriften eingeschränkt oder untersagt (z.B. Veranstaltungsgesetz, Schulordnungsgesetz usw.)
Liquor shops Nein
Örtliche Verkaufseinschränkungen Nein
Dichte Verkaufsstellen Nein
Zeitliche Verkaufseinschränkungen Nein
Ausschank alkoholischer Getränke
Sirupartikel Ja, zwei kalte nichtalkoholische Getränke nicht teurer als das billigste alkoholische Getränk
Einschränkung Öffnungszeiten Nein
Bewilligungspflicht Nein in der Gastronomie durch Gewerbeordnung geregelt; weiter existieren Verabreichungs- und Ausschankbefugnisse für Lebensmitteleinzelhändler, Bäcker, Fleischer, Konditoren, Autobusunternehmer
Konsumverbote
Konsum im öffentlichen Raum Ja, Konsumverbot für Kinder und Jugendliche bis zu 16 Jahren
Lokale Konsumverbote in ausgewählten Bereichen sind über ortspolizeiliche Verordnungen möglich (bspw. Bahnhofsvorplätze in grösseren Städten)