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Indikator: Werbeeinschränkungen » Radio, TV

Jugendschutzbestimmungen umfassen meist das Verbot der Darstellung von konsumierenden Jugendlichen sowie Werbung die sich insbesondere an Jugendliche richtet.
Schweiz Werbeverbot für Spirituosen
Jugendschutzbestimmungen für Wein und Bier
Belgien Jugendschutzbestimmungen
Werbeverbot für Alkohol 5 Minuten vor Sendebeginn und 5 Minuten nach Ende einer Sendung, die sich an ein minderjähriges Publikum richtet
Keine Verbindung von Alkoholkonsum mit sozialem oder sexuellem Erfolg, verbesserter körperlicher Leistung, Autofahren
Keine Verbindung von alkoholischen Getränken und therapeutischer Wirkung
Dänemark Jugendschutzbestimmungen
Deutschland Jugendschutzbestimmungen
Finnland Werbeverbot für Spirituosen
Werbeverbot für andere alkoholische Getränke zwischen 7 und 22 Uhr
Jugendschutzbestimmungen
Alkoholkonsum nicht in Verbindung mit sozialem oder sexuellem Erfolg
Frankreich 24 Stunden-Fernsehwerbeverbot und Radio-Werbeverbot für bestimmte Zeitfenster.
Werbeinhalte: Nur Produktinformation
Irland Werbeverbot für Spirituosen
Jugendschutzbestimmungen
Keine Alkoholwerbung vor und nach Kindersendungen
Keine Verbindung von Alkoholkonsum mit sozialem oder sexuellem Erfolg
Keine Verbindung von alkoholischen Getränken und therapeutischer Wirkung
Italien Werbeverbot für Spirituosen zwischen 16 und 19 Uhr
Werbeverbot für Alkohol in Kindersendungen
Jugendschutzbestimmungen; Inhaltseinschränkungen
Luxemburg Fernsehen: Jugendschutzbestimmungen
Keine Verbindung von Alkoholkonsum mit sozialem oder sexuellem Erfolg, verbesserter körperlicher Leistung, Autofahren
Keine Verbindung von alkoholischen Getränken und therapeutischer Wirkung
Niederlande Werbeverbot zwischen 6 und 21 Uhr
Norwegen Werbeverbot für alle alkoholischen Getränke
Österreich Werbeverbot für Spirituosen im Österreichischen Rundfunk (§ 13 (4) ORF-Gesetz)
Werbeverbot für alkoholische Mischgetränke (mit Spirituosen) vor vor 19.25 Uhr im Österreichischen Rundfunk (allgemeine Geschäftsbedingungen für ORF Radio und Fernsehen)
Allgemeine Bestimmungen für kommerzielle Kommunikation in Bezug auf Minderjährige (§ 13 (6) ORF-Gesetz bzw. § 36 Audiovisuelle Mediendienste Gesetz)
Inhaltliche Einschränkungen (§ 13 (5) ORF-Gesetz bzw. § 35 Audiovisuelle Mediendienste Gesetz); Alkoholwerbung darf demnach nicht:
- gezielt Minderjährige ansprechen,
- eine Verbindung zwischen Alkoholkonsum und dem Lenken von Kraftfahrzeugen herstellen,
- eine positive Wirkung im Zusammenhang mit Gesundheit, psychogener Wirkung, Leistungsfähigkeit, sozialem oder sexuellem Erfolg suggerieren,
- übermässigen Konsum bzw. hohen Alkoholgehalt als positiv präsentieren oder Alkohol-Enthaltsamkeit negativ darstellen
Portugal Werbeverbot zwischen 7.00 und 22.30 Uhr
Schweden Werbeverbot für alle alkoholischen Getränke
Spanien Werbeverbot für alkoholische Getränke > 20% vol
Werbeverbot für alkoholische Getränke < 20% vol. zwischen 6 und 20.30 Uhr
Jugendschutzbestimmungen
Keine Verbindung von übermässigem Alkoholkonsum mit sozialem oder sexuellem Erfolg
Großbritannien Der Verhaltenskodex für Rundfunkmedien besagt, dass es Werbung nicht erlaubt ist:
- Alkohol mit dem persönlichem oder sozialem Erfolg in Verbindung zu bringen
- unverantwortliches oder übermässiges Trinken anzudeuten oder dazu zu ermutigen
- Alkohol mit Wagemut, Stärke, Gewalt oder unkontrolliertem, unverantwortlichem oder asozialem Verhalten zu verbinden
- Alkohol mit Verführung, sexueller Aktivität oder sexuellem Erfolg in Verbindung zu bringen oder anzudeuten, dass Alkohol die Attraktivität erhöhen kann
- anzudeuten, dass Alkohol unentbehrlich sei oder im Leben Vorrang habe oder dass Alkoholkonsum Probleme lösen kann
- anzudeuten, dass Alkohol therapeutische Eigenschaften hat
- Alkohol mit illegalen Drogen in Verbindung zu bringen
- anzudeuten, dass ein Getränk wegen seines Alkoholgehalts oder seiner berauschenden Wirkung bevorzugt werden solle
- übermässigen Alkoholkonsum anzudeuten, zu entschuldigen oder zu fördern
- Alkohol in unverantwortlicher Weise zu zeigen oder auszuschenken
- Alkohol mit Aktivitäten oder Orten in Verbindung bringen, an denen das Trinken gefährlich oder unvernünftig wäre
- Alkoholkonsum in Arbeitsumgebung zu zeigen
- Personen unter 18 Jahren ansprechen
- Menschen unter 25 Jahren trinkend zu zeigen, oder bei denen das Trinken eine bedeutende Rolle zu spielen scheint
- Gesundheits-, Fitness- oder Gewichtskontrollaussagen zu machen