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Indikator: Ausschank alkoholischer Getränke » Einschränkung Öffnungszeiten

Existiert eine gesetzliche Regelung, die den Ausschank von alkoholischen Getränken zu bestimmten Zeiten (Stunden, Tagen) verbietet?
Schweiz Auf kantonaler Ebene geregelt
Belgien Keine Beschränkungen auf nationaler Ebene, aber Beschränkungen durch lokale Behörden möglich
Dänemark Ja
Deutschland Regelungen auf Länderebene
Finnland Ja, Ausschankzeit: von 9 bis 4 Uhr morgens. Aber keine Einschränkung der Öffnungszeiten von Restaurants (24/7 geöffnet)
Frankreich Ja, Regulierungen auf Ebene der Gemeinde und Präfekturen möglich
Irland Ja, Ausschankzeit: Montag bis Donnerstag von 10.30 bis 23.30; Freitag und Samstag von 10.30 bis 0.30; Sonntag von 12.30 bis 23.00. Mit Spezialbewilligung ist eine Verlängerung bis 02.30 möglich (ausser montags nur bis 01.00)
Italien Ja, kein Ausschank von alkoholischen Getränken zwischen 3 und 6 Uhr (die Einführung von Vorschriften bzgl. Öffnungszeiten, Ort und Modalitäten können auf kommunaler Ebene variieren)
Luxemburg Nein
Niederlande Ja, auf kommunaler Ebene geregelt
Norwegen Ja, Ausschankzeit bis 3 Uhr, auf lokaler Ebene sind strengere Regelungen möglich
Österreich Nein
Portugal Ja
Schweden Ja, Ausschankzeit: von 11 bis 1 Uhr, auf lokaler Ebene sind weitere Einschränkungen möglich
Spanien Auf Gemeindeebene geregelt
Großbritannien Ja, im Rahmen der lokalen Lizenzierungspolitik