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Land: Schweden Alle anzeigen

Strassenverkehr
Promillegrenzen 0.2 ‰
Für Neulenker 0.2 ‰
Für Berufsfahrer 0.2 ‰
Anlassfreie Atemalkoholkontrollen Ja
Werbeeinschränkungen
Radio, TV Werbeverbot für alle alkoholischen Getränke
Plakate Werbeverbot für alle alkoholischen Getränke
Presse Werbeverbot für alkoholische Getränke > 15% vol.
Verbot von Lifestylewerbung für alkoholische Getränke < 15% vol.
Obligatorischer Hinweis auf die negativen Folgen des Alkoholkonsums
Kino Werbeverbot für alle alkoholischen Getränke
Promotionen Promotionsverbot für alle alkoholischen Getränke
Einschränkungen bei Sportevents
Alkoholsponsoring Nein
Verkauf alkoholischer Getränke Ja, Verkaufsverbot für Bier mit mehr als 3.5% vol.
Ausschankverbot
Besteuerung
Spirituosen 506.42 SEK pro Liter reinen Alkohols
Bier 1.78 SEK pro Liter und % vol.
Wein Von 8.11 SEK pro Liter > 2.25% vol. bis zu 48.33 SEK pro Liter > 15% vol.
Schaumwein / Sekt Von 8.11 SEK pro Liter > 2.25% vol. bis zu 48.33 SEK pro Liter > 15% vol.
Alcopops Keine
MwSt 25%
Sondersteuern Keine
Preise
Mindestpreise Alkoholpreise vom Staatsmonopol festgelegt
Kostendeckende Preise Ja, im Ausschank
Kennzeichnung
Warnhinweise Nein
Inhalts- und Nährwertangaben Nein
Jugendschutz
Altersgrenze Verkauf: 20; Verkauf in Supermärkten für alkoholische Getränke von 2.25 bis 3.5% vol.: 18
Ausschank: 18
Testkäufe Ja, durchgeführt von NGOs (Detailhandel) und dem Alkoholmonopol
Verkauf alkoholischer Getränke
Bewilligungspflicht Nein, einzig Bier mit einem Gehalt von bis zu 3,5 % vol. kann verkauft werden. Alle anderen alkoholischen Getränke werden vom Alkoholmonopol verkauft.
Liquor shops Ja, Monopol für alle alkoholischen Getränke > 3.5% vol.
Örtliche Verkaufseinschränkungen Ja, alkoholische Getränke > 3.5% dürfen nur vom Alkoholmonopol verkauft werden (keine Tankstellenshops oder Lebensmittelgeschäfte)
Dichte Verkaufsstellen Ja, das Monopol bestimmt die Anzahl Verkaufsstellen
Zeitliche Verkaufseinschränkungen Ja, Verkaufszeiten: Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr, Samstag von 10 bis 13 Uhr
Ausschank alkoholischer Getränke
Sirupartikel Nein
Einschränkung Öffnungszeiten Ja, Ausschankzeit: von 11 bis 1 Uhr, auf lokaler Ebene sind weitere Einschränkungen möglich
Bewilligungspflicht Ja, ausser für Bier bis 3.5% vol.
Konsumverbote
Konsum im öffentlichen Raum Ja, Konsumverbote sind auf kommunaler Ebene geregelt