Tabaksteuer
Die Einnahmen aus der Tabaksteuer sind zur Deckung des Bundesbeitrages an die AHV/IV bestimmt, insgesamt machen sie rund 5% deren Gesamteinnahmen aus (2.16 Milliarden Franken im Jahr 2008). Die Zuteilung der Steuereinnahmen an die AHV/IV ist in der Bundesverfassung verankert.
Geht man von einem Päckchenpreis von 6.40 Franken aus, entfallen davon 56% bzw. 3.58 Franken auf die Tabaksteuer und 7% bzw. 45 Rappen auf die Mehrwertsteuer. Für die Finanzierung des Tabakpräventionsfonds sowie für den inländischen Tabakanbau (SOTA-Fonds) werden jeweils 2.6 Rappen pro Paket erhoben, was einer jährlichen Gesamtsumme von ca.16 Millionen Franken für jeden der beiden Fonds entspricht.
Der Anteil der Steuern am Preis von Zigaretten ist in der Schweiz mit 56.5% tiefer als in allen Nachbarländern, in Deutschland beträgt der Anteil 59.8%, in Frankreich sogar 64.0%. Auch die Mehrwertsteuer ist in der Schweiz wesentlich tiefer als im Ausland. Diese moderate Besteuerung ermöglicht der Industrie, höhere Gewinne zu erzielen.
Quelle: Bundesamt für Gesundheit (2009). Webseite.

Tabakpräventionsfonds
Aus gesundheitspolitischen Gründen wurde die Tabaksteuer im Jahr 2006 erhöht.
Infolge dieser Steuererhöhung stiegen die Preise für Zigaretten. Eine Studie ergab, dass sich dies spürbar auf den Tabakkonsum in der Schweiz auswirkte. Im Vergleich zu 2001 gab es 2007 ungefähr 150 000 Zigarettenrauchende weniger, wobei etwa ein Drittel dieser Abnahme auf die Preiserhöhungen zurück zu führen ist.
Quelle: Eidgenössisches Finanzdepartement (EFD) (2008). Wirksamkeit der Steuererhöhung auf Zigaretten im Jahr 2006. Abklärung der gesundheits- und fiskalpolitischen Auswirkungen.


