Promillegrenzen
Gemäss der Schweizerischen Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) kannten im Jahr 2010 77% aller befragten Autofahrerinnen und –fahrer den zulässigen Blutalkoholgrenzwert von 0,5 Promille. Nach dessen Einführung Anfang 2005 war der neue Grenzwert bei mehr als 90% der Befragten bekannt gewesen; seither hat dieser Anteil also abgenommen. Diese Entwicklung könnte das geläufige Phänomen bestätigen, dass die Einhaltung neuer Regeln mit fortschreitender Zeit eher abnimmt. Der Anteil Autofahrer, welche die aktuelle geltende Promillegrenze bei der Befragung im Jahr 2010 korrekt genannt hatte, war in der Altersgruppe der 65- bis 84-Jährigen mit 86% am höchsten, in der Altersgruppe der 30- bis 44-jährigen Männer und Frauen war er am niedrigsten (72%).
Quelle: Schweizerische Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu). (2011). Sinus-Report 2011. Sicherheitsniveau und Unfallgeschehen im Strassenverkehr 2010.
In fast allen Ländern der europäischen Gemeinschaft gilt im Strassenverkehr die Alkohol-Promillegrenze von 0.5 oder weniger Promille. Einzelne Länder wie Spanien oder Österreich kennen zudem eine strengere Regelung für FahranfängerInnen in Bezug auf die Promillewerte. Die Strafen bei Übertretung der jeweiligen Promillegrenzen in den einzelnen Ländern sehen je nach Schwere des Delikts Bussen, Führerscheinentzug und/oder Gefängnisstrafen vor. In der Schweiz ist das neue Strassenverkehrsgesetz mit einer 0.5 Promille-Grenze und anlassfreien Atemluftkontrollen am 1. Januar 2005 in Kraft getreten.
Das vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) initiierte Massnahmenprogramm zur Verkehrssicherheit „Via sicura“ wurde im Oktober 2010 vom Bundesrat verabschiedet und dem Parlament zur weiteren Bearbeitung überwiesen. Das Programm sieht unter anderem die Einführung einer 0.0 Promillegrenze für Fahranfängerinnen und Fahranfänger vor.
Quelle: Bundesamt für Strassen ASTRA (2011). Webseite.


