Steuern auf Spirituosen
Seit zwölf Jahren (1. Juli 1999) werden importierte und einheimische Spirituosen in der Schweiz mit einem einheitlichen Steuersatz von 29 Franken je Liter 100-prozentigen Alkohols belegt. Veranlassung für die Einführung des Einheitssteuersatzes war die ungleiche Besteuerung von einheimischen und importierten Produkten.
Der revidierte Steuersatz hat zu einer starken Verbilligung importierter Destillate wie Whisky, Gin oder Wodka geführt. Die Preise der einheimischen Produkte stiegen unter dem Preisdruck der importierten Ware nicht, obwohl inländische Spirituosen stärker besteuert wurden.
In der Schweiz werden immer weniger Spirituosen hergestellt. Der Marktanteil der Inlandsspirituosen ging im Jahr 2009 auf 13% zurück, was als niedrigster Anteil seit der statistischen Erfassung gilt. Für das Jahr 2010 steigerte sich der Marktanteil wieder auf 18% und erreichte somit das Niveau der früheren Jahre. Vor der Einführung des Einheitssteuersatzes lag der Marktanteil der inländischen Erzeugnisse bei ungefähr 50%.
Quelle: Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) (2011). Alkohol in Zahlen 2011.

Auswirkungen auf das Konsumverhalten
Diese Verbilligung der Spirituosen führte zu einer Erhöhung des Spirituosenkonsums in der Schweiz. Zwischen Frühling 1999 und Herbst 2001 stieg der Konsum um rund 38 % an. Dieser Konsumanstieg bei Spirituosen hat keinen Konsumrückgang bei anderen alkoholischen Getränken bewirkt. Die Zunahme des Spirituosenkonsums ist umso bemerkenswerter, wenn man in Betracht zieht, dass der Spirituosenkonsum seit vielen Jahren kontinuierlich abgenommen hatte und auch der Anteil des Spirituosenkonsums am Alkoholverbrauch insgesamt rückläufig war.
Quelle: Heeb, Jean-Luc, Gmel, Gerhard (2003): Veränderungen des Konsums und Kaufs von Spirituosen zwischen Frühling 1999 und Herbst 2001. Lausanne: SFA.
Mit Ausnahme des Jahres 2006 (19%) lag der Anteil Spirituosen am Alkohol-Gesamtkonsum zwischen den Jahren 2003 bis 2009 bei konstanten 18 Prozent.
Quelle: Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) (2010). Alkohol in Zahlen 2010 und Spirituosenstatistik der vorhergehenden Jahre.

Ertrag aus der fiskalischen Belastung der Spirituosen
10% des Reingewinnes der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (aus den Steuern auf Spirituosen) gehen als „Alkoholzehntel“ an die Kantone und müssen „zur Bekämpfung der Ursachen und Wirkungen von Suchtproblemen“ genutzt werden.
90% des Reinertrags werden zur Deckung des obligatorischen Bundesbeitrages an die AHV und IV gebraucht. Sinken die Steuererträge, muss der Bund mehr Mittel aus anderen Quellen einsetzen, steigen sie, wird die Bundeskasse entlastet.
Für das Jahr 2010 belief sich der Reinertrag der Eidgenössischen Alkoholverwaltung auf 271.6 Millionen Franken.
Quelle: Eidgenössische Alkoholverwaltung (EAV) (2011). Alkohol in Zahlen 2011.



