Verkaufsstellen in die Pflicht nehmen
Wo Alkohol verkauft wird, müssen die Jugendschutzbestimmungen eingehalten werden. Sucht Schweiz unterstützt Wirte, Detaillisten und Veranstalter dabei.
Eigentlich ist alles klar: Vergorene Getränke dürfen an Jugendliche unter 16 Jahre nicht abgegeben werden. Den Verkauf von gebrannten Alkoholika – auch in Form von Mischgetränken – an Jugendliche unter 18 Jahre erlaubt das Gesetz ebenfalls nicht.
Je früher regelmässig getrunken wird und je häufiger Jugendliche sich berauschen, desto höher ist das Risiko, Probleme mit Alkohol zu bekommen.
Appell an Verantwortung
Die meisten Detaillisten und Wirte halten sich an die gesetzlichen Bestimmungen. Doch sei es aus Unwissenheit, sei es aus Gleichgültigkeit, verkaufen einige Läden und Gaststätten Alkohol an Jugendliche. Damit machen sie sich nicht nur strafbar, sondern fördern auch das Gesundheitsrisiko junger Menschen. Die Abgabevorschriften müssen also noch besser umgesetzt werden.
Festhütte: Personal instruieren
Ein Sonderfall ist der Alkoholverkauf an Volksfesten. Oft ist es ungelerntes und ungeübtes Personal, das hier unentgeltlich arbeitet. Sucht Schweiz fordert, dass das Personal auch im Festzelt über die gesetzlichen Bestimmungen instruiert wird.
Sucht Schweiz unterstützt Wirte, Detaillisten und Festveranstaltende in ihren Bemühungen, den Jugendschutz umzusetzen:
