Gefahr

"Kinder haben ein Recht auf Fürsorge und Schutz. Wenn das Wohl des Kindes gefährdet ist und die Eltern nicht selbst Abhilfe leisten oder dazu nicht in der Lage sind, ergreift die Vormundschaftsbehörde oder das Jugendamt die notwendigen Massnahmen zum Schutz des Kindes." (www.ch.ch)

Sich auf einer Vormundschaftsbehörde zu informieren, ist ein erster Schritt, der anonym gemacht werden kann. Es ist nicht nötig, die Personalien des Kindes bekannt zu geben, um über die schwierige Situation zu sprechen und abzuklären, ob weitere Schritte unternommen werden müssen. Eine offizielle Abklärung erfolgt erst nach einer Gefährdungsmeldung (in Form einer schriftliche Beschreibung der Situation). Erst anschliessend wird entschieden, welche Massnahme für die entsprechende Situation eine Hilfestellung bieten kann. Die Aufhebung der elterlichen Obhut oder der Entzug der elterlichen Sorge sind die härtesten Massnahmen und werden erst in Betracht gezogen, wenn alle anderen Massnahmen erfolglos bleiben.

Adressen von kantonalen Vormundschaftsbehörden finden Sie unter www.ch.ch

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