Verurteilungen
Die Realität effektiv begangener Straftaten wird durch die Ergebniszahlen der Strafurteilstatistik nur unzulänglich widergespiegelt, Faktoren wie die Dunkelziffer der nicht angezeigten Delikte, fehlende Kapazitäten seitens der polizeilichen Kontrollorgane, aber auch unterschiedliche Anwendungsweisen des Strafrechts spielen eine nicht unerhebliche Rolle. Ausserdem wird eine Verurteilung nur zum Zeitpunkt des Inkrafttretens des Urteils registriert, bisweilen verzögert ein Einspruch eine Verurteilung erheblich. Aus diesem Grund kann es mehrere Jahre dauern, bis alle während eines Jahres gefällten Urteile ins Strafregister eingetragen sind und in der Statistik erscheinen, was wiederum bedeutet, dass die jüngsten Erhebungsjahre zu ihrem Erscheinungszeitpunkt nicht repräsentativ sind und späteren Rektifikationen unterliegen.
Der Handel mit illegalen Drogen, bzw. die Kombination von Handel und Konsum, sind ein Vergehen gegen das Betäubungsmittelgesetz. Die Zahl der ins Zentralstrafregister eingetragenen Verurteilungen wegen Handels mit illegalen Drogen stieg 2010 im Vergleich zu den Vorjahren erneut an.
Die Gesamtzahl der im Strafregister eingetragenen Verurteilungen belief sich im Jahr 2010 auf 98 200 Fälle (2009= 94 574), davon wurden 6.4 % der Strafurteile wegen eines Verstosses gegen das Betäubungsmittelgesetz ausgesprochen, was 6 237 Urteilen entspricht.
Quelle: Bundesamt für Statistik (2011). Strafurteilstatistik.


