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Jugendschutz

Alkoholische Getränke wie Wein, Bier und Apfelwein sind in der Schweiz ein überall und zu fast jeder Zeit verfügbares Konsumgut, welches aber laut Gesetzgeber an Jugendliche unter 16 Jahren in der Schweiz nicht verkauft werden darf (im Tessin gar erst ab 18 Jahren). Destillierte Alkoholika wie Spirituosen, Alcopops oder Liköre dürfen in allen Kantonen erst an Jugendliche ab 18 Jahren abgegeben werden.
Über die Hälfte der 15-jährigen Jugendlichen, die irgendwann schon einmal alkoholische Getränke konsumierten, hatte dies nach eigener Aussage überwiegend im privaten Rahmen getan, „auf Partys“ oder über Freundinnen und Freunde oder Bekannte.
Rund ein Viertel gab an, über die Eltern, bzw. durch jemanden, der Alkoholisches für sie gekauft hätte, an Alkohol gekommen zu sein. Ungefähr durchschnittlich jede und jeder sechste Jugendliche hat sich Alkoholisches selbst gekauft: entweder in einem Laden mit normalen Öffnungszeiten oder aber in einer Bar, Beiz oder Restaurant.   
Quelle: Windlin, B., Delgrande Jordan, M., Kuntsche, E. (2011). Konsum psychoaktiver Substanzen Jugendlicher in der Schweiz – Zeitliche Entwicklungen und aktueller Stand. Lausanne: Sucht Info Schweiz.

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