Gesetze auf Bundesebene
Eröffnung der Vernehmlassung zur Totalrevision des Alkoholgesetzes (30.06.2010). Pressemeldung von Sucht Info Schweiz.
Bundesgesetz über die gebrannten Wasser (Alkoholgesetz) [680] : Dieses Gesetz regelt die Herstellung gebrannter Wasser, ihre Reinigung, ihre Einfuhr, Ausfuhr und Durchfuhr, ihr Verkauf und ihre fiskalische Belastung.
Bundesgesetz über Radio und Fernsehen (RTVG) [784.40] : Dieses Gesetz befasst sich in Art. 10 mit Werbeverboten.
Radio- und Fernsehverordnung (RTVV) [784.401]: In Art. 16 der Verordnung sind die Regeln für die Ausgestaltung der Werbung festgelegt.
Bundesgesetz über Lebensmittel und Gebrauchsgegenstände (Lebensmittelgesetz, LMG) [817.0] : Dieses Gesetz bezweckt, die Konsumenten vor Lebensmitteln und Gebrauchsgegenständen zu schützen, welche die Gesundheit gefährden können. Auch gegorene alkoholische Getränke fallen unter diese Bestimmungen.
Lebensmittelverordung [817.02] : Sie regelt die Altersgrenze für den Verkauf alkoholischer Getränke, die Kennzeichnungspflicht und die Werbebeschränkungen für alkoholische Getränke (2. Kapitel, Art 11).
Verordnung über alkoholische Getränke [817.022.110] : Darin finden sich die Anforderungen an alkoholische Getränke aus lebensmittelrechtlicher Sicht.
Weitere gesetzliche Bestimmungen zum Alkohol finden Sie unter:
Kantonale Gesetze
Die Kantone verfügen über weit reichende Zuständigkeiten im Bereich der Alkoholprävention. So sind sie verantwortlich für die Einhaltung der Abgabeverbote, für die Festlegung der Ladenöffnungszeitungen, die Regelungen für Gastgewerbe und Detailhandel sowie den Erlass von Werbevorschriften.
Ein Überblick über die unterschiedliche Gesetzgebung der Kantone im Bereich der Alkoholprävention bietet eine Übersichtskarte auf der Website des Bundesamtes für Gesundheit.
