Besteuerung von Wein
Für Wein mit weniger als 15 Volumenprozent kennt die Schweiz bisher keine Weinsteuer. Wein mit einem Alkoholgehalt von mehr als 15 Volumenprozenten unterliegt hingegen gemäss dem Alkoholgesetz der Alkoholsteuer.
Eine Motion, die im September 2005 im Nationalrat eingereicht wurde, fordert, diese Grenze auf 18 Volumenprozent zu erhöhen. Begründet wird die Forderung damit, dass die schweizerische Gesetzgebung mit den geltenden Bestimmungen in der EU harmonisieren müsste, wo die Verbrauchssteuern für Spirituosen erst ab einem Alkoholgehalt von 18 Prozent erhoben werden. Die Erhöhung der Grenze zur Besteuerung von Naturweinen von 15 auf 18 Volumenprozent hätte für die Alkoholverwaltung einen Fiskalausfall von rund 450'000 Franken pro Jahr zur Folge.
Quelle: (2006). Webseite des Schweizerischen Parlaments.
