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Biersteuer

Die Biersteuer ist in der Bundesverfassung verankert und rein fiskalisch begründet. Sie wird von der Eidgenössischen Zollverwaltung erhoben. Der Biersteuersatz beträgt 24.75 Rappen je Liter, wobei der Steuersatz für im Inland hergestelltes und für importiertes Bier einheitlich ist. Das Steueraufkommen beträgt jährlich jeweils rund 100 Millionen Franken, von den Reineinnahmen profitiert die allgemeine Bundeskasse. Durch das neue Biersteuergesetz, welches im Oktober 2006 verabschiedet wurde und am 1. Juli 2007 in Kraft getreten ist, ergibt sich keine Erhöhung, aber auch keine Senkung der Steuer im Vergleich zu den vorhergehenden Verordnungen.

Das neue Gesetz bringt jedoch unterschiedliche Steuersätze für verschieden starke Biersorten zur Anwendung. Die Stärke eines Bieres wird anhand des Stammwürzegehaltes, ausgedrückt in der "Grad Plato"-Masseinheit, gemessen. So wird jetzt Leichtbier (bis 10,0 Grad Plato) mit 16.88 Rappen je Liter, Normal- und Spezialbier (10,1 bis 14,0 Grad Plato) mit 25.32 Rappen pro Liter und Starkbier ab 14,1 Grad Plato mit 33.76 Rappen pro Liter besteuert. Alkoholfreies Bier (bis 0,5 Volumenprozent) bleibt nach wie vor steuerfrei.

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